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   BSG, 22.04.1986 - 12 RK 60/84   

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https://dejure.org/1986,16545
BSG, 22.04.1986 - 12 RK 60/84 (https://dejure.org/1986,16545)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1986 - 12 RK 60/84 (https://dejure.org/1986,16545)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1986 - 12 RK 60/84 (https://dejure.org/1986,16545)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungseinrichtung - Befreiungsberechtigung - Altersrente - Versicherungspflicht

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 03.07.1974 - 1 BvL 18/73

    Verfassungswidrigkeit der Unverzichtbarkeit auf Befreiung von der

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 12 RK 60/84
    Der Anwendung des 8 7 Abs. 2 AVG auch auf diejenigen, die bereits Altersrente von der Versorgungseinrichtung beziehen und deshalb keine Beiträge mehr entrichten, steht nicht entgegen, daß das Bundesverfassungsgericht früher die verfassungsxonforme Anwendung einer dem Wortlaut nach nur für den Personenkreis des 3 7 Abs. 1 AVG bestimmten Regelung (% 7 Abs. 6 AVG aF, Verzicht auf die Befreiung) auf die nach 5 7 Abs. 2 AVG Befreiten abgelehnt und die Ungleichbehandlung beider Gruppen für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfGE 38, 41, A9 : SozR 2400 $ 7 Nr. 1).
  • BSG, 07.11.1991 - 12 RK 49/89

    Befreiung antragspflichtversicherter Selbständiger von der

    Sie überläßt die Ausgestaltung vielmehr in Einzelheiten der Satzung (vgl BSG SozR 2400 § 7 Nr. 5).
  • BSG, 07.03.2007 - B 12 R 15/06 R

    Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht wegen Mitgliedschaft

    Eine exakte Übereinstimmung der konkurrierenden Versicherungseinrichtungen werde weder vom Wortlaut des § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VI noch in den Urteilen des BSG vom 22. April 1986 (12 RK 60/84) und vom 25. Oktober 1988 (12 RK 58/87) gefordert.

    Ein angestellter Arzt, der wegen des Bezugs einer Altersversorgung eines Versorgungswerks nach dessen Satzung in einer rentenversicherungspflichtigen Beschäftigung beitragsfrei war und in der gesetzlichen Rentenversicherung der Angestellten bei Bezug einer Altersrente nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 AVG versicherungsfrei gewesen wäre, war danach von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zu befreien (vgl Urteil des Senats vom 22. April 1986, 12 RK 60/84, SozR 2400 § 7 Nr. 5).

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